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Service-News

29. Juli 2024

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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Rosazea

Eine aktuelle Umfrage des DeutschenApothekenPortals ergab: Rund 70 % der Apotheken­mitarbeiterinnen und -mitarbeiter beraten ihre Kund­schaft zum Thema Rosazea, wenn diese nach einem Rosazea-Kosmetikum fragt.

Ichthraletten® ist das einzige OTC-Arznei­mittel bei Rosazea auf dem deutschen Markt.

Wussten Sie, dass Sie Ichthraletten® auch zu einem Rosazea-Kosmetikum oder zu einem verschreibungs­pflichtigen topischen Rosazea-Arznei­mittel empfehlen können?

Ja, ich habe Ichthraletten® schon zu einem Rosazea-Kosmetikum empfohlen.
Ja, ich habe Ichthraletten® schon zu einem verschreibungspflichtigen topischen Rosazea-Arzneimittel empfohlen.
Ja, ich habe Ichthraletten® schon zu beidem empfohlen.
Nein, davon höre ich zum ersten Mal.

Sie wünschen sich weitere Informationen zum Thema Rosazea und Ichthraletten®?

» Zur Ichthraletten®-Website

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

5 DAPs-Punkte!
Zur Registrierung

Bildquelle: momius – stock.adobe.com

» Pflichttext (PDF)

Übersichtsposter Hormonelle Kontrazeption

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 81

Das individuelle Kind im Fokus

Meningokokken-B-Impfung für Säug­linge und Kinder künftig Kassen­leistung

Zukünftig zählt die Meningokokken-B(MenB)-Impfung für Säug­linge ab 2 Monaten und Kinder zu den Kassen­leistungen. Nachdem die Ständige Impf­kommission (STIKO) im Januar 2024 die Empfehlung ausge­sprochen hatte, beschloss der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) im März, die Impfung gegen Meningokokken B in die Schutz­impfungs-Richt­linie und somit in den Katalog der Kassen­leistungen aufzu­nehmen.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 81 (PDF)

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Kombinationspackung Actonel® Combi

Lieferfähig, wirtschaftlich, wirksam1 und einfach

Risedronat magensaftresistent und Vitamin D3/Calcium – alles in einer Packung.

Actonel® magensaftresistent als Kombipräparat ist nicht nur gut lieferbar, sondern auch wirtschaftlich, wirksam1 und einfach.

Actonel® Combi liegt auf Festbetragsniveau und bietet zusätzlich die Versorgung mit Calcium und Vitamin D.

© Theramex Germany GmbH


Das ist auch für die Patientin wirtschaftlich, denn sie zahlt für die Kombipackung nur einmal die Rezeptgebühr. Die einfache Einnahme fördert außerdem die Compliance: Im Gegensatz zu konventionellen Bisphosphonaten ist Actonel® Combi direkt nach dem Frühstück einzunehmen, ohne dass dabei die Bioverfügbarkeit oder die Wirksamkeit beeinträchtigt ist.

Damit Ihre Patientin bei Nichtverfügbarkeit anderer Bisphosphonate schnell mit ihrem Osteoporosepräparat versorgt werden kann, nutzen Sie unsere Arztinformation zur Anforderung einer neuen Verordnung.

Für die Beratung der Patientinnen steht außerdem eine Patienteninformation zur Verfügung.

Zur Arztinformation (PDF)
Zur Patienteninformation

1 Eisman et al. Osteoprorosis International volume 34, pages 977–991 (2023)

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DAP PRODUKTBEMUSTERUNG

Veno SL® 300

Schwere Beine sind nicht nur in der Apotheke ein Problem – auch viele Kundinnen und Kunden leiden darunter. Häufig ist die Ursache auf eine Venen­schwäche zurück­zu­führen. Veno SL® 300 kann bei der Sympto­matik schwerer Beine einge­nommen werden und unter­stützend auf den Venen­abfluss einwirken.

Fordern Sie jetzt ein Muster Veno SL® 300 an, nehmen Sie an unserer Befragung teil und erhalten Sie anschließend 100 DAPs!*

© URSAPHARM Arzneimittel GmbH


Zur Anmeldung

* Teilnehmen können Apothekerinnen und Apotheker.

» Pflichttext (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezeptur mit nicht­ver­schreibungs­pflichtigem Wirk­stoff zulasten der GKV ab­rechen­bar?

Immer wieder bekommen wir Ver­ordnungen mit folgen­der Rezeptur im Rahmen einer Chemo­therapie vor­ge­legt:

0,1 % Lidocain in Glandomed Mund­spül­lösung.

Ist diese Rezeptur zulasten der GKV abrechnungs­fähig? Lokalanästhetika sind nicht in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet und somit ist die Rezeptur unserer Auf­fassung nach von der Ver­sicherten selbst zu bezahlen. In der Arzt­praxis erhielt die Patientin nun mehr­mals den Hinweis, dass die Rezeptur erstattungs­fähig sei.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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