Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), rief noch im September auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf den November zum Protestmonat aus. Dies wurde deshalb nötig, weil die Regierung weiterhin die Forderungen der Apothekerschaft ignoriert. Knapp 18.000 Apothekenteams können jeweils mittwochs an vier zentralen Kundgebungsorten gegen die zukunftsfeindliche Gesundheitspolitik der Bundesregierung protestieren. Wir hoffen, dass die Apothekenteams bundesweit weiterhin Seite an Seite stehen werden.
Unsere Frage lautet daher heute:
Haben Sie bereits an einer Kundgebung im November teilgenommen oder werden dies noch tun?
Bald ist er da, der Winter, und mit ihm kehrt ein vielen bekanntes Problem zurück: Draußen ist es nasskalt, drinnen meist warm und trocken – das kann selbst eine gesunde Haut aus der Fassung bringen. Umso schlimmer sind die Auswirkungen des ständigen Wechsels bei Menschen, deren Haut sowieso schon in Mitleidenschaft gezogen ist, z. B. Neurodermitikern. Was im Winter zur Hautpflege getan werden kann und was die aktualisierte Leitlinie zu Neurodermitis empfiehlt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Tränenersatzmittel bilden die Basis der Therapie bei allen
Schweregraden des Trockenen Auges und sollten frühzeitig schon bei
geringen Symptomen und parallel zu jeder weiteren Behandlung eingesetzt
werden. Hylo-Vision® Augentropfen von OmniVision für trockene Augen sind in unterschiedlichen Viskositäten und Darreichungsformen erhältlich.
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Darf nach ALBVVG keine Akutversorgung mehr vorgenommen werden?
Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass nun im Rahmen des neuen ALBVVG die Sonderkennzeichen 5 und 6 zur Akutversorgung nicht mehr gesetzt werden dürfen, wenn die Rabattartikel oder die vier Preisgünstigsten lieferfähig sind, man aber einen Lagerartikel zur Akutversorgung abgibt.
Aber sind dies nicht zwei verschiedene Fälle? Einmal die Nichtverfügbarkeit und einmal der Akutfall? Wie müssen wir in welchem Fall vorgehen?
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.