Lösung der Abgabefrage

Das Thema lautete:
Lifestyle-Arzneimittel auf Kassenrezept

Ihnen wird ein Kassenrezept über „Viridal 40 µg Karpulen Plv.u.LM z.Her.e.Inj.-Lsg. N2 PZN 02728303“ zulasten einer Ersatzkasse vorgelegt.

Die Kassensoftware zeigt das Präparat als Lifestyle-Medikament an.

Die Lösung zur Frage:
Wie verhalten Sie sich richtig?

Ich gebe das Medikament nicht ab, da die Kasse es nicht erstatten wird.

Diese Antwort ist falsch.

Viridal mit dem Wirkstoff Alprostadil gehört zwar zu den Lifestyle-Produkten, es gibt jedoch Ausnahmen, innerhalb derer es von den gesetzlichen Kassen erstattet wird.

Ich gebe das Medikament ab, lasse es aber privat vom Kunden bezahlen.

Diese Antwort ist falsch.

Viridal mit dem Wirkstoff Alprostadil gehört zwar zu den Lifestyle-Produkten, es gibt jedoch Ausnahmen, innerhalb derer es von den gesetzlichen Kassen erstattet wird.

Ich gebe das Medikament zulasten der BARMER ab.

Diese Antwort ist korrekt.

Viridal mit dem Wirkstoff Alprostadil gehört zwar zu den Lifestyle-Produkten, es gibt jedoch Ausnahmen, innerhalb derer es von den gesetzlichen Kassen erstattet wird.

Erklärung

In Anlage II zur Arzneimittel-Richtlinie sind die Verordnungsausschlüsse von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V aufgeführt.

Unter der Überschrift „Sexuelle Dysfunktion“ sind die folgenden Wirkstoffe aufgeführt: Alprostadil, Papaverin, Sildenafil, Yohimbin, Phentolamin, Moxisylyt, Apomorphin, Tadalafil sowie Vardenafil. Für einige Wirkstoffe gibt es jedoch Ausnahmen, innerhalb derer sie trotz Nennung in dieser Anlage erstattet werden. So wird Tadalafil 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern und Alprostadil als Diagnostikum erstattet. Da der Arzt keine Diagnosen auf Rezepten über Arzneimittel angeben sollte, kann und muss die Apotheke diese Ausnahmegründe nicht prüfen. Verordnet der Arzt demnach Alprostadil oder Tadalafil 5 mg auf einem Muster-16-Kassenrezept, kann die Apotheke es zulasten einer GKV abgeben.