Lösung der Abgabefrage
Das Thema lautete:
Wirkstoffverordnung Lenalidomid – wie gehen Sie mit dieser Verordnung um?
Es wird Ihnen die oben dargestellte Verordnung am 01.04.2022 vorgelegt.
Es handelt sich um eine Wirkstoffverordnung über Lenalidomid. Bisher hatten Sie bei T-Rezepten nur eindeutige Verordnungen über ein namentlich genanntes Präparat. Die EDV zeigt Ihnen eine Auswahl von Original und Generika an, rabattierte Lenalidomid-Arzneimittel sind dabei hervorgehoben.
Die Lösung zur Frage:
Wie gehen Sie mit dieser Verordnung um?
Diese Antwort ist falsch.
Die Abgabe eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ist hier nicht korrekt, da rabattierte Arzneimittel angezeigt werden. Diese sind nach Rahmenvertrag vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben. Wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann (z. B. Nichtverfügbarkeit, dringender Fall), muss nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.
Diese Antwort ist falsch.
Das Original bei T-Rezepten grundsätzlich abzugeben, ist mit dem Patentablauf bei Lenalidomid nicht mehr korrekt. Da nun auch Lenalidomid-Generika auf dem Markt sind, gelten auch hier die Rahmenvertragsvorgaben für den generischen Austausch. Somit ist auch hier vorrangig ein Rabattarzneimittel abzugeben.
Diese Antwort ist korrekt.
Auch bei T-Rezepten mit Substanzen wie Lenalidomid müssen mit dem Eintritt von Generika vorrangig rabattierte Arzneimittel abgegeben werden.
Erklärung
Die Wirkstoffe Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid unterliegen aufgrund ihrer teratogenen
Wirkung einer strengen Überwachung. Sie werden daher auf speziellen Rezeptformularen verordnet und bedürfen einer besonders ausführlichen Beratung. Vielen Apothekern und PTA stellt sich daher die Frage, ob bei T-Rezepten ein Austausch erfolgen darf, wenn es aut-idem-konforme Abgabeoptionen gibt.
Mit Markteintritt der Lenalidomid-haltigen Generika gilt, dass auch bei diesem Wirkstoff ein Austausch auf das Rabattarzneimittel erfolgen muss, sofern das verordnete Präparat nicht rabattiert ist (§ 11 Rahmenvertrag). Ist die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht möglich, muss eines
der vier preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel abgegeben werden (§ 12 Abs. 1 Rahmenvertrag). Das Original darf nur abgegeben werden, wenn es selbst bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert ist oder wenn es – sofern keine Rabattverträge zu beachten sind – zu den vier Preisgünstigsten gehört. Dies gilt auch beim Vorliegen einer Wirkstoffverordnung: Zunächst muss auf das Vorliegen von Rabattverträgen geprüft und – sofern es keine gibt – eines der vier preisgünstigsten Präparate abgegeben werden.
Unter den rabattierten Lenalidomid-Arzneimitteln, die ausgehend von der Ihnen vorliegenden Wirkstoffverordnung zur Abgabe in Frage kommen, ist auch das Generikum Lenalidomid Accord 10 mg Hartkapseln 21 Stück mit der PZN 17270904. Dieses ist neben der im Beispiel genannten BARMER auch bei zahlreichen weiteren Krankenkassen rabattiert, sodass es in den meisten Fällen bei Lenalidomid-Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz eine rahmenvertragskonforme Abgabeoption darstellt. Falls der Patient zuvor immer das Original hatte und nun auf das Generikum umgestellt wird, sollten Sie ihm diese Umstellung erklären.
Gut zu wissen ist in diesem Fall, dass Lenalidomid Accord für dieselben 4 Anwendungsgebiete wie das Original Revlimid zugelassen ist. Zudem gibt es ein eindeutiges Packmittel mit einheitlicher Farbcodierung von Blister und Faltschachtel und eine klare Deklaration von Wirkstoff und Wirkstoffmenge auf jeder Hartkapsel. Die Kapselgröße ist außerdem patientenfreundlich und jede Kapsel ist in einem abtrennbaren Blister verpackt.
Sie benötigen die Zustellung für einen Kunden an einem Samstag? Accord Healthcare bietet diesen Service an. Kontaktieren Sie dazu die Lenalidomid-Hotline: 0800/2204010.