Lösung der Abgabefrage

Das Thema lautete:
Wirkstoffverordnung Lenalidomid – wie gehen Sie mit dieser Verordnung um?

Es wird Ihnen die oben dargestellte Verordnung am 01.04.2022 vorgelegt.

Es handelt sich um eine Wirkstoffverordnung über Lenalidomid. Bisher hatten Sie bei T-Rezepten nur eindeutige Verordnungen über ein namentlich genanntes Präparat. Die EDV zeigt Ihnen eine Auswahl von Original und Generika an, rabattierte Lenalidomid-Arzneimittel sind dabei hervorgehoben.

Die Lösung zur Frage:
Wie gehen Sie mit dieser Verordnung um?

Ich gebe eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ab.

Diese Antwort ist falsch.

Die Abgabe eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ist hier nicht korrekt, da rabattierte Arzneimittel angezeigt werden. Diese sind nach Rahmenvertrag vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben. Wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann (z. B. Nichtverfügbarkeit, dringender Fall), muss nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.

Ich gebe bei T-Rezepten unabhängig von Rabattverträgen immer das Original ab.

Diese Antwort ist falsch.

Das Original bei T-Rezepten grundsätzlich abzugeben, ist mit dem Patentablauf bei Lenalidomid nicht mehr korrekt. Da nun auch Lenalidomid-Generika auf dem Markt sind, gelten auch hier die Rahmenvertragsvorgaben für den generischen Austausch. Somit ist auch hier vorrangig ein Rabattarzneimittel abzugeben.

Ich gebe ein Rabattarzneimittel ab.

Diese Antwort ist korrekt.

Auch bei T-Rezepten mit Substanzen wie Lenalidomid müssen mit dem Eintritt von Generika vorrangig rabattierte Arzneimittel abgegeben werden.

Erklärung

Sie benötigen die Zustellung für einen Kunden an einem Samstag? Accord Healthcare bietet diesen Service an. Kontaktieren Sie dazu die Lenalidomid-Hotline: 0800/2204010.