Kann die Sonder-PZN auch bei Arzneimitteln ohne Rabattvertrag angewendet werden?

Bezüglich der Verwendung der „Nichtverfügbarkeits-PZN“ gibt es bei uns ein paar Unsicherheiten. Wie ist es bei Wirkstoffen, für die es keinen Rabattvertrag gibt?

Antwort:

Die Sonder-PZN 02567024 ist nur dann anzuwenden, wenn ein Rabattarzneimittel bzw. 15/15-Importe aus irgendeinem Grund nicht abgegeben werden.

Gründe für die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln:

  • Akutversorgung bzw. Notdienst
  • Nichtverfügbarkeit
  • Pharmazeutische Bedenken
  • Abgabe eines „Wunscharzneimittels“

Vorgehen, wenn keine Rabattverträge zu beachten sind:

Sind für das auf dem Rezept verordnete Arzneimittel keine Rabattverträge zu beachten, darf die Apotheke gemäß § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag entweder das namentlich verordnete Arzneimittel, eines der drei preisgünstigsten oder einen 15/15-Import abgeben. Bei einer Wirkstoffverordnung stehen nur die drei preisgünstigsten bzw. 15/15-Importe zur Auswahl. Die Apotheke kann dann weder Pharmazeutische Bedenken anbringen, eine Akutversorgung geltend machen, noch eine Nichtverfügbarkeit mittels Sonder-PZN dokumentieren.

Wird ein Arzneimittel außerhalb der Vorgaben von § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag abgegeben, muss der Arzt die Verordnung ändern.

Ermittlung der „drei Preisgünstigsten“:

Gibt es genau drei Arzneimittel mit identischem niedrigsten Preis, so sind diese die drei preisgünstigsten:

3 Arzneimittel à 25 €
2 Arzneimittel à 26 €  
5 Arzneimittel à 27 €  

Gibt es hingegen nur zwei Arzneimittel mit identischem niedrigsten Preis, so zählen die Artikel des nächsthöheren Preises mit zum Auswahlbereich. In diesem Beispiel umfasst der Bereich der drei Preisgünstigsten sechs Arzneimittel:

2 Arzneimittel à 25 €
4 Arzneimittel à 26 €
2 Arzneimittel à 27 €  

Der Auswahlbereich vergrößert sich um die Arzneimittel der drittniedrigsten Preisstufe, wenn der ersten und zweiten Preisstufe nur jeweils ein Arzneimittel entspricht:

1 Arzneimittel à 25 €
1 Arzneimittel à 26 €
4 Arzneimittel à 27 €

Vorsicht:

Gehört das verordnete Arzneimittel bereits zu den drei preisgünstigsten, verringert sich der Auswahlbereich (Preisanker)!

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