BZ-Teststreifen: Müssen Diagnose und Sondervermerk auf das Rezept?

Bei uns im Apothekenteam sind zwei Fragen aufgekommen:

  1. Muss auf einer Blutzuckerteststreifenverordnung die Diagnose angegeben werden?
  2. Muss ein besonderer Vermerk auf das Rezept bei einer Mehrfachverordnung von Blutzuckerteststreifen (z. B. 4 x Contour Next 50 St.)?

Antwort:

Eine Diagnose muss nur dann auf dem Rezept vermerkt sein, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, wie z. B. bei Kanülen (Sterican, Omnifix, Novofine, etc.).

Bei Blutzuckerteststreifen handelt es sich um Medizinprodukte. Teststreifen sind außerdem leistungsrechtlich sogenannte Geltungsarzneimittel im Sinne des § 2 Arzneimittelgesetz. Eine Diagnose auf dem Rezept ist deshalb nicht erforderlich.

Da der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, der in § 6 einen besonderen Vermerk bei Verordnung vielfacher Mengen der größten gemäß PackungsV definierten Packung fordert, nur für Arzneimittel gilt, ist bei Mehrfachverordnung von Teststreifen kein Vermerk notwendig.

Medizinprodukte tragen des Weiteren generell keine Normgrößen, da weder Packungsgrößenverordnung noch Rahmenvertrag für sie gelten.

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