Dürfen wir Arthotec forte zulasten der GKV abgeben?
Wir haben ein Rezept über Arthotec forte Manteltabletten zulasten der GKV erhalten.
Dürfen wir das Rezept beliefern?
Antwort
Analgetika in Kombination sind nur unter bestimmten Bedingungen von einem Verordnungsausschluss ausgenommen:
Auszug Anlage III Arzneimittel-Richtlinie
„Analgetika, Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen,
- ausgenommen Kombinationen aus einem Analgetikum mit Naloxon
- ausgenommen Kombinationen aus einem nichtsteroidalen Antirheumatikum (NSAR) mit einem Protonenpumpenhemmer (PPI) bei Patienten mit hohem gastroduodenalen Risiko, bei denen die Behandlung mit niedrigeren Dosen des NSAR und/ oder PPI nicht ausreichend ist
- ausgenommen Kombinationen aus einem nichtsteroidalen Antirheumatikum (NSAR) mit Lokalanästhetika zum Einbringen in eine Operationswunde
- ausgenommen Kombinationen mit Mydriatika“
Da keine dieser Bedingungen für Arthotec forte zutrifft, liegt hier unserer Einschätzung nach ein Verordnungsausschluss vor.
Die Verordnungsentscheidung liegt in den Händen der Ärztin oder des Arztes. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit würden wir eine ärztliche Rücksprache empfehlen und die Rücksprache auf der Verordnung dokumentieren. Zusätzlich sollten auch nochmal die jeweiligen Arzneilieferverträge geprüft werden; hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen dazu enthalten, ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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