Dürfen wir Arthotec forte zulasten der GKV abgeben?

Wir haben ein Rezept über Arthotec forte Mantel­tabletten zulasten der GKV erhalten.

Dürfen wir das Rezept beliefern?

Antwort

Analgetika in Kombination sind nur unter bestimmten Bedingungen von einem Verordnungs­aus­schluss aus­ge­nommen:

Auszug Anlage III Arznei­mittel-Richt­linie

„Analgetika, Anti­phlogistika oder Anti­rheumatika in fixer Kombi­nation mit anderen Wirk­stoffen,

  • ausgenommen Kombi­nationen aus einem Analgetikum mit Naloxon
  • ausgenommen Kombi­nationen aus einem nicht­steroidalen Anti­rheumatikum (NSAR) mit einem Protonen­pumpen­hemmer (PPI) bei Patienten mit hohem gastro­duodenalen Risiko, bei denen die Behand­lung mit niedrigeren Dosen des NSAR und/ oder PPI nicht aus­reichend ist
  • ausgenommen Kombi­nationen aus einem nicht­steroidalen Anti­rheumatikum (NSAR) mit Lokal­anästhetika zum Ein­bringen in eine Operations­wunde
  • ausgenommen Kombi­nationen mit Mydriatika“

Da keine dieser Bedingungen für Arthotec forte zutrifft, liegt hier unserer Einschätzung nach ein Verordnungs­aus­schluss vor.

Die Verordnungs­entscheidung liegt in den Händen der Ärztin oder des Arztes. Im Sinne einer guten Zusammen­arbeit würden wir eine ärztliche Rück­sprache empfehlen und die Rück­sprache auf der Ver­ordnung dokumentieren. Zusätzlich sollten auch nochmal die jeweiligen Arznei­liefer­verträge geprüft werden; hier können vor allem die Regional­verträge der Primär­kassen voneinander abweichende Formulierungen dazu enthalten, ob und welche Prüf­pflichten die Apotheke hin­sichtlich der Verordnungs­einschränkungen und -ausschlüsse hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung