Muss bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel die Diagnose auf dem Rezept stehen?
In unserer Apotheke stellt sich wiederholt die Frage, ob das Arzneimittel Mounjaro 5 mg KwikPen (PZN 18241224) auf Grundlage eines Kassenrezepts abgegeben werden darf, wenn auf dem Rezept keine Diagnose vermerkt ist.
Antwort
Gemäß den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist die Diagnose keine Pflichtangabe auf einer ärztlichen Verordnung. Selbst wenn nach Arzneimittel-Richtlinie Arzneimittel verordnet werden, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sind (z. B. OTC-Arzneimittel für Erwachsene), so muss die vorliegende Diagnose zwar in der Patientenakte dokumentiert, aber nicht zusätzlich auf dem Rezept angegeben werden (anders ist dies bei Hilfsmitteln: Hier gibt die Hilfsmittel-Richtlinie vor, dass die Diagnose auf dem Rezept zu vermerken ist).
Daher können Sie ein Mounjaro-Rezept ohne Angabe der Diagnose zulasten der GKV beliefern und davon ausgehen, dass es zur Diabetesbehandlung verordnet wurde. Prüfpflichtig werden Sie erst dann, wenn doch einmal eine Diagnose angegeben wurde; dann sollten Sie schauen, ob nicht doch die Lifestyle-Indikation zugrunde liegt – ist dies der Fall, muss das Präparat privat bezahlt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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