Lösung der Abgabefrage

Das Thema lautete:
Pille zulasten der GKV?

Ihnen wird oben dargestelltes Rezept, das von einem Hautarzt ausgestellt wurde, vorgelegt.

Die Lösung zur Frage:
Wie würden Sie die Verordnung beliefern? Wird eine Diagnose benötigt?

Abgabe wie verordnet.

Diese Antwort ist richtig.

Kontrazeptiva können für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden, wenn sie z. B. zur Behandlung einer Akne oder eines Hirsutismus verordnet werden.

Abgabe nach Rücksprache mit dem Arzt und Ergänzung der Diagnose.

Diese Antwort ist nicht richtig.

Die Angabe einer Diagnose ist bei der Verordnung nicht notwendig.

Keine Abgabe zulasten der GKV, da die Patientin das 20. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Die Antwort ist leider falsch.

Kontrazeptiva können für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden, wenn sie zur Behandlung einer Akne oder eines Hirsutismus verordnet werden.

Erklärung

Erklärung

Nach § 24a SGB V ist die Pille bis zum vollendeten 20. Lebensjahr erstattungsfähig:

24a SGB V

„(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungs­pflichtigen empfängnis­verhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungs­pflichtige Notfall-Kontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.“

Ab dem 20. Geburtstag (die Patientin im vorliegenden Fall ist 30 Jahre alt) ist eine Abgabe auf Kassenrezept für Zusatzindikationen (z. B. zur Behandlung von Akne oder Hirsutismus) möglich. Maxim hat z. B. eine Zulassung zur Behandlung der Akne. Kontrazeptiva können ebenfalls im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption, wie z. B. einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen (Methothrexat, Isotretinoin, Thalidomid) verordnet werden.

Eine Diagnose muss der Arzt bei diesen Indikationen nicht aufbringen, sodass die Apotheke, ist eine Pille für eine über-20-jährige Frau auf einem GKV-Kassenrezept verordnet, keine Prüfpflicht hat. Die Pille kann zulasten der Kasse abgegeben werden.

Dazu Ausschnitte aus unserem Poster „Orale Kontrazeptiva“:

Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva zulasten der GKV

Entscheidungshilfe zur Rezeptbelieferung (in Abhängigkeit vom Alter)

Zusatzindikationen bei Kontrazeptiva

  • AKNE
    Behandlung der mäßig schweren bis schweren Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemische Antibiotikatherapie versagt hat
  • HI
    Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im gebärfähigen  Alter