Lösung der Abgabefrage

Das Thema lautete:
Fertigarzneimittel, Rezeptur oder keine Abgabe zulasten der Krankenkasse?

Oben dargestellte Verordnung wird von einem Ihrer Kunden (Alter 50 Jahre) vorgelegt.

In der Lauertaxe ist ein Fertigprodukt „Salicylvaseline“ mit folgender PZN 01569972 gelistet. Es stellt sich aber die Frage, ob dieses abgegeben oder eine Rezeptur angefertigt werden muss. Zudem stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse das Rezept generell erstattet, da ausschließlich nicht verschreibungspflichtige Substanzen verschrieben wurden.

Die Lösung zur Frage:
Welche Abgabe ist korrekt?

Abgabe des Fertigproduktes zulasten der Krankenkasse.

Diese Antwort ist leider falsch.

Das Fertigprodukt kann nicht zulasten der Kasse abgegeben werden, da es als nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel ist, welche von den gesetzlichen Kassen in gar keinem Fall ersetzt werden.

Keine Abgabe zulasten der Krankenkasse, da die Verordnung nur nicht verschreibungspflichtige Bestandteile enthält.

Diese Antwort ist leider falsch.

Zwar sind alle Bestandteile dieser Verordnung nicht verschreibungspflichtig, aber in diesem Fall ist die Ausnahme der Arzneimittelrichtlinie (Anlage I bzw. OTC-Übersicht) zu beachten!

Anfertigung einer Rezeptur und Abgabe zulasten der Krankenkasse.

Diese Antwort ist korrekt.

Aufgrund der Regelung der Anlage I der Arzneimittelrichtlinie (OTC-Übersicht) kann diese apothekenpflichtige Rezeptur auch für einen Erwachsenen zulasten einer GKV abgegeben werden.

Erklärung

Erklärung

Nicht apothekenpflichtige Produkte wie das in der Taxe gewählte Fertigprodukt werden generell nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Gäbe es eine der Verordnung entsprechend dosierte Salicylvaseline als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel, so wäre dieses auch für einen Erwachsenen gemäß Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr. 39 erstattungsfähig:


Da kein apothekenpflichtiges Produkt, sondern nur ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel ist, bleibt der Apotheke nur die Möglichkeit der Rezepturherstellung. Im Falle einer Rezeptur mit der Zusammensetzung von mindestens 2% Salicylsäure zur Behandlung der Psoriasis und des hyperkeratotischen Ekzems ist diese auch für Erwachsene erstattungsfähig (siehe Anlage I der Arzneimittelrichtlinie bzw. OTC- Übersicht).

Salicyl Vaselin 10 % Salbe kann lediglich nach Identitätsprüfung als Rezepturausgangsstoff genutzt werden.


Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Indikation hat das Apothekenteam übrigens nicht. Gibt der Arzt allerdings die Indikation auf der Verordnung an, ergibt sich eine erweiterte Prüfpflicht.

Hilfestellung zur Rezepturherstellung erhalten Sie auch mit der DAP-Arbeitshilfe „Retax-Vermeidung bei Rezepturverordnung“.