Corona-Impfstoffe: 1 € mehr pro Durchstechflasche für Apotheken

Rückwirkend zum 12. Juli 2021 erhalten Apotheken für die Abgabe von Covid-19-Impf­stoffen 7,58 € zzgl. USt. je abge­gebener Durchstechflasche, also 1 € mehr je Vial als bisher. Das wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Corona­virus-Impf­ver­ordnung beschlossen, die am 14. Juli im Bundes­anzeiger veröffentlicht wurde.

Apothekenvergütung

§ 9 Abs. 1 Coronavirus-Impfverordnung – die Apothekenvergütung für die Abgabe an Arztpraxen – wurde geändert in:

9 Abs. 1 Coronavirus-Impfverordnung

„Für den den Apotheken im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoff an die […] genannten Leistungserbringer [Anm. der Red.: an die Arztpraxen] entstehenden Aufwand, insbesondere für die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung, erhalten die Apotheken eine Vergütung je abgegebene Durchstechflasche in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.“

Auch die Abgabe an Betriebsärzte wurde angepasst. Rückwirkend zum 12. Juli gilt nun folgende Vergütung der Apotheke:

  • Bei Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche: 7,58 € zzgl. USt.
  • Bei Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche: 4,92 € zzgl. USt.
  • Bei Abgabe ab der 151. Durchstechflasche: 2,52 € zzgl. USt.
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