Pflegehilfsmittelpauschale wird im Januar wieder gesenkt

Pandemie­bedingt wurde die Pflege­hilfs­mittel­pauschale im vergangenen Jahr vorüber­gehend von 40 auf 60 Euro angehoben. Doch damit ist ab dem 1. Januar 2022 Schluss. Bei anderen Maß­nahmen zur Sicherung der Hilfs­mittel­versorgung wurde die Frist bis zum 31. März 2022 verlängert.

Nach § 40 SGB XI haben Pflege­bedürftige Anspruch auf eine Versorgung mit Pflege­hilfs­mitteln, die der Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden dienen. Dort ist auch geregelt, wie hoch der Betrag ist, der für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfs­mittel abge­rechnet werden darf. Wegen enormer Preis­steigerungen im Bereich der Pflege­hilfs­mittel (z. B. Desinfektions­mittel und FFP2-Masken) und des gleich­zeitig gesteigerten Bedarfs durch Angehörige wurde dieser Pauschal­betrag im Mai 2020 um 20 Euro auf insgesamt 60 Euro ange­hoben. Doch diese Aus­nahme­regelung gilt nur noch bis Ende dieses Jahres. Im Dezember können letztmalig Desinfektions­mittel, Hand­schuhe und Co. bis zu einem Betrag von 60 Euro bestellt werden.

Andere Corona-Sonder­regelungen im Bereich der Hilfs­mittel­versorgung wurden jedoch bis zum 31. März 2022 verlängert. Pflegende können bis dahin noch von einer flexiblen Reduzierung der Arbeits­zeit zugunsten der Familien­pflege­zeit Gebrauch machen und 20 anstatt 10 Tage Freistellung für die Organisation der Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um bezahlte Pflegezeit. Auch die Empfehlungen des GKV-Spitzen­verbandes zur Sicherung der Hilfs­mittel­ver­sorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 7. Dezember aktualisiert. Darin heißt es beispiels­weise, dass weiterhin auf „die Erbringung von Unter­schriften durch die Versicherten (Empfangs­bestätigung, Beratungs­dokumentation, Liefer­schein etc.) […] bei Versorgungen ohne oder mit persönlichem Kontakt […] verzichtet“ werden solle.

» Weitere Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfs­mittel­ver­sorgung (PDF)

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