Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen:
alles Wichtige auf einen Blick

Endlich ist es so weit: Der deutsche Apotheker­verband (DAV) und der GKV-Spitzen­verband haben sich auf ein neues Dienst­leistungs­paket und damit ver­bundene Ver­gütungen geeinigt. Durch fünf neue pharma­zeutische Dienst­leistungen soll das Beratungs­angebot von Apotheken gegenüber den Patienten ausgebaut werden. Dabei über­nimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV) für bestimmte Patienten die Kosten.

Der Anspruch auf die neuen Dienstleistungen gilt bereits seit Beginn des Jahres. Rechtliche Grundlage ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband konnten sich bezüglich des Dienstleistungspakets und der damit verbundenen Vergütung jedoch nicht einigen. Eine Schiedsstelle hat nun aber eine Entscheidung getroffen: Das neue Dienstleistungspaket enthält insgesamt fünf neue Dienstleistungen. Während die Apothekerseite die Medikationsanalyse, Inhalativa-Schulung und eine standardisierte Risikoerfassung bei Patienten mit Hypertonie ins Spiel brachte, sind auch zwei Dienstleistungen dabei, die sich die Krankenkassen gewünscht haben. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer (BAK) zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort auch alle Dienstleistungen anbieten können.

Erweiterte Medikations­analyse bei Poly­medikation

Patienten, die im Rahmen einer Polymedikation mit mindestens fünf verschiedenen Arzneimitteln in Dauertherapie behandelt werden, sollen zukünftig von Apothekern mit entsprechender Fortbildung beraten werden. Dabei wird der Aufwand mit 90 Euro netto pro Beratung vergütet.

Pharma­zeutische Betreuung von Organ­trans­plantierten

Patienten nach einer Organtransplantation haben Anspruch auf die pharmazeutische Beratung durch Apotheker mit einer entsprechenden Fortbildung. Dabei erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von 90 + 17,55 Euro netto pro Beratung.

Pharma­zeutische Betreuung bei oraler Anti­tumor­therapie

Patienten, die orale Antitumortherapeutika einnehmen, haben Anspruch auf eine entsprechende pharmazeutische Beratung. Die Beratung wird mit 90 + 17,55 Euro vergütet. Auch hier muss der beratende Apotheker eine spezielle Fortbildung absolviert haben.

Standardisierte Ein­weisung in die korrekte Arznei­mittel­an­wendung und Üben der Inhalations­technik

Patienten ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen, können sich durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne Fortbildung beraten lassen. Vergütet wird der Aufwand mit 20 Euro netto.

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