Neue Kosmetikverordnung: Das ist ab März verboten

Eine pflegende Spülung für mehr Glanz, ein Shampoo gegen schuppige Kopf­haut, ein Trocken­shampoo zum Auffrischen zwischen­durch – mindestens eines dieser Produkte haben Sie sicher schon einmal in der Apotheke verkauft. Doch selbst mit einem guten pharma­zeutischen Know-how ist es praktisch unmöglich, alle Inhalts­stoffe von Kosmetika zu kennen. Manche lernten die Apotheken­mitarbeiter nun mehr oder weniger unfrei­willig durch Rück­rufe kennen. Grund dafür ist eine aktualisierte Kosmetik­verordnung, die ab März in Kraft tritt.

Zurzeit gibt es mehrere Rückrufe von Apothekenkosmetik des Pharma- und Dermokosmetik-Konzerns Pierre Fabre. Marken wie Avène, Ducray und René Furterer gehören zu dem französischen Unternehmen und müssen in Zukunft auf bestimmte Zusätze in ihren Produkten verzichten. Grund für die Rückrufe ist nämlich die Verordnung (EU) 2021/1902 der Kommission vom 29. Oktober 2021 zur Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln. Darin sind die Verwendungsbedingungen für den Duftstoff Lilial (Butylphenylmethylpropional) sowie das Biozid Zink-Pyrithion geändert worden. Demnach müssen Kosmetika, die diese Stoffe enthalten, vor dem 1. März 2022 aus dem Verkauf genommen werden. Für beide Stoffe wurde die neue Risikoeinstufung „Repr. 1B“, also „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“, vorgenommen. Die Verwendung von Zink-Pyrithion wird von Ökotest schon länger kritisiert – auch, weil es die Haut reizt und giftig für Wasserorgansimen ist. Das Biozid Zink-Pyrithion wird in einigen Anti-Schuppen-Shampoos, aber auch beispielsweise in einem Rasierschaum von Avène verwendet. Der genaue Wirkungsmechanismus ist nach wie vor unbekannt.

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