Lagevrio: Verordnung nur noch 5 Tage gültig

Das oral verabreichte Anti-Covid-19-Arzneimittel Lagevrio mit dem Wirkstoff Molnupiravir von Merck Sharp & Dohme (MSD) ist ein antivirales Medikament, das eingesetzt wird, um schwere bis tödliche Covid-19-Infektionen bei nicht hospitalisierten Covid-19-Patienten zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, muss das Medikament innerhalb der ersten 5 Tage nach Symptombeginn oder Testnachweis verabreicht werden. Die Gültigkeitsdauer der Verordnung wurde daher auf 5 Tage verkürzt.

Molnupiravir wird als Prodrug in den Zellen zu einem Nukleotidanalogon phosphoryliert, welches durch die RNA-Polymerase in die virale RNA eingebaut wird. In der zweiten Phase verbinden sich diese Nukleotidanaloga mit dem viralen Erbgut. Bei der Replikation entstehen nun zahlreiche Mutationen, die dazu führen, dass das Virus sich nicht weiter vermehren kann. Dadurch konnte in einer randomisierten Studie die Wahrscheinlichkeit eines schweren bzw. tödlichen Verlaufs um bis zu 52 % verringert werden. Dieser Wert konnte bei Einnahmebeginn innerhalb der ersten 5 Tage nach Symptombeginn und einer Dosierung von 800 mg alle 12 Stunden erreicht werden. Die Einnahmedauer beträgt 5 Tage. Kontraindiziert ist Molnupiravir in der Schwangerschaft sowie bei schweren Nieren- oder Leberfunktionsstörungen.1

Lagevrio kann von Apotheken seit dem 3. Januar über den Großhandel geordert werden, obwohl es noch keine offizielle Zulassung in Deutschland hat. Grund dafür ist, dass es vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) zentral beschafft wird. Die Entscheidung wurde unterstützt durch die Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).2 Indiziert ist Molnupiravir bei nicht hospitalisierten, nicht sauerstoffpflichtigen Risikopatienten (Adipositas, Diabetes mellitus, älter als 60 Jahre), bei denen sich noch kein schwerer Krankheitsverlauf abzeichnet.1 Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat eine Übersicht wichtiger therapeutisch-pharmakologischer Kriterien für die Anwendungen von Lagevrio und Paxlovid veröffentlicht.

Ärzte können nach positivem Testergebnis und patientenindividueller Risikoabwägung eine Vorordnung ausstellen. Kostenträger ist dabei das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit der IK 103609999. Die Bestellung in der Apotheke darf nur bei Vorliegen einer solchen Verordnung erfolgen. Eine Bevorratung ist nicht erlaubt. Ärzte sollten die Bestellung am besten schon vorab telefonisch oder per Fax durchgeben, damit das Rezept schnellstmöglich beliefert werden kann. Da die Packungen bislang nur für den britischen Markt bestimmt sind, müssen Apotheken eine Gebrauchsinformation in deutscher Sprache beilegen. Der Großhandel liefert dazu ein Begleitschreiben der Firma MSD. Außerdem müssen die „Hinweise für den Anwendenden“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an den Patienten abgegeben werden.

Die Gültigkeitsdauer der Verordnung wurde – entsprechend der Anwendungsempfehlung – auf 5 Werktage angepasst, ein Sonntag zählt somit nicht in die Frist. Demnach werden Ärzte aufgefordert, das Rezept mit dem Vermerk „Gültig bis:“ zu versehen. Diese Angabe ist allerdings nur übergangsweise erforderlich, bis eine entsprechende Gesetzgebung durch das Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet wird.

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