Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: DiGA
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten oder z. B. der individuellen Umsetzung von Behandlungsprozessen zu unterstützen. DiGA werden aber nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet, der Patient kann auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Uns interessiert dazu heute:
Haben Sie bereits Patienten auf die Möglichkeit, eine DiGA zu beantragen und zu nutzen, hingewiesen?
„Nein, ich habe noch nie auf eine DiGA hingewiesen, da ich mich damit nicht auskenne.“
„Nein, ich habe noch nie auf eine DiGA hingewiesen, obwohl ich mich damit auskenne.“
„Ja, ich habe Patienten bereits auf DiGA hingewiesen.“