Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: DiGA

Digitale Gesundheits­anwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psycho­therapeuten verordnet werden, um bei der Erken­nung und Behandlung von Krank­heiten oder z. B. der individuellen Umsetzung von Behandlungs­prozessen zu unter­stützen. DiGA werden aber nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet, der Patient kann auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetz­lichen Kranken­kasse stellen.

Uns interessiert dazu heute:

Haben Sie bereits Patienten auf die Möglichkeit, eine DiGA zu beantragen und zu nutzen, hingewiesen?

„Nein, ich habe noch nie auf eine DiGA hingewiesen, da ich mich damit nicht auskenne.“

84,3 %

„Nein, ich habe noch nie auf eine DiGA hingewiesen, obwohl ich mich damit auskenne.“

11,2 %

„Ja, ich habe Patienten bereits auf DiGA hingewiesen.“

4,6 %