Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Rückfragen bei Cannabis-Verordnungen

Bereits seit 5 Jahren darf jeder Haus- und Fach­arzt getrocknete Cannabis­blüten und Cannabisextrakte sowie Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Dronabinol und Nabilon für Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen verordnen. Uns interessiert heute, ob die Ärzte die Formalien einer Cannabis-Verordnung kennen und diese korrekt und fehler­frei aus­stellen oder ob es häufiger zu Rück­fragen seitens der Apotheken kommt.

Sind Cannabis-Verordnungen, die in Ihrer Apotheke eingelöst werden, eindeutig und korrekt ausgestellt oder müssen Sie ab und an oder sogar häufig Rücksprache mit dem Verordner halten?

„Cannabis-Verordnungen sind immer korrekt und eindeutig ausgestellt.“

10,1 %

„Nur selten ist eine Cannabis-Verordnung nicht korrekt ausgestellt.“

52,4 %

„Ungefähr die Hälfte aller Cannabis-Verordnungen ist nicht korrekt ausgestellt.“

26,6 %

„Die Mehrheit aller Cannabis-Verordnungen ist nicht korrekt ausgestellt.“

10,9 %