Um Sie vor Falschabgaben zu schützen, stellen wir Ihnen in dieser Rubrik problematische
Verordnungen aus der Apothekenpraxis vor und geben Hilfestellung zur korrekten Versorgung.
Das Thema dieses Rätsels lautet:
Unter den Teilnehmern mit der richtigen Antwort wird diesmal ein
Apple iPhone 4 verlost (ohne Vertrag).
Das Thema dieses Rätsels lautet:
Muss oder darf die Apotheke diese Leganto®-Verordnung substituieren?
Unter den Teilnehmern mit der richtigen Antwort wird diesmal ein
Apple iPhone 4 verlost (ohne Vertrag).
| Kasse: | AOK Bayern, IK 8310400 |
| Verordnet: | Leganto® 2mg/24h 7St.PFT N1 PZN 8873667 |
| Verordnungsdatum: | 16.12.11 |
Das verordnete Leganto® 2mg/24h ist in der Apotheke noch nicht lagervorrätig. Ein EDV-Abgleich ergibt, dass das wirkstoffidentische Präparat „Neupro® 2mg/24 h 7St.PFT N1 UCB“ auf Lager wäre.
Ein manueller Vergleich der Aut-idem-Kriterien ergibt übereinstimmende Einträge:
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Die Apotheken-EDV zeigt keinen Austausch nach §129 SGB V an. Der Kunde wurde erst kürzlich auf das von der Fa. Bayer vertriebene Leganto® eingestellt und möchte das vom Arzt verordnete Produkt gern weiterhin erhalten.
Muss die Apotheke trotzdem austauschen?
Sie sind nicht sicher? Kein Problem!
Das kostenlose Newsletter-Archiv und das DAP-Retax-Forum helfen Ihnen bei der Beantwortung unseres Preisrätsels.
Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals.




