Nach wie vor sind viele Details bei der Retaxierung auf Grund der Nichtabgabe rabattierter Arzneimittel unklar und führen immer wieder zu Problemen. In unserem Retax-Rätsel wollen wir monatlich aktuelle Fragestellungen aufgreifen, um zukünftig Retaxierungen möglichst zu vermeiden.

Im Retax-Rätsel Februar geht es um das Thema:

BTM-Verordnung: Jeder Fehler kostet die Apotheke Geld


Unter den Teilnehmern mit der richtigen Antwort wird ein
TomTom XL IQ Routes Central Europe Traffic verlost.



Die Apotheken-EDV zeigt der Apotheke für die vorliegende Krankenkasse Rabattverträge an.

Die kleinste N3 ist jedoch bei dieser Kasse nicht rabattiert!

Aber darf das Rezept in dieser Form überhaupt beliefert werden?

A)  Es ist eines der für diese Kasse rabattierten Fentanylpflaster mit 100 µg/h N3 abzugeben.
B)  Es ist das N3-Pflaster mit der derzeit kleinsten Stückzahl abzugeben.
C)  Das Rezept darf in der vorliegenden Form nicht beliefert werden, da es einen Fehler enthält.
D)  Das Rezept darf in der vorliegenden Form nicht beliefert werden, da es mehrere Fehler enthält.

Hinweise:
Das Ausstellungsdatum „XX.XX.XX“ sei identisch mit dem Abgabedatum.
Falls Sie unschlüssig sind: Es ist diesmal nur eine Antwort richtig!


Sie sind nicht sicher? Kein Problem!

Das Archiv im Retaxforum des Deutschen Apotheken Portals hilft Ihnen bei der Beantwortung unseres Preisrätsels. Loggen Sie sich ein in unser DAP-Retax-Forum und lesen Sie dort im Archiv, wie Sie unser Rezept korrekt beliefern.

Viel Glück wünscht Ihnen das Team des Deutschen Apotheken Portals!


Retax-Rätsel Februar

zur Lösung

  

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Atherothrombose und Thrombo-
zytenaggregationshemmer
Mit 3 Punkten von der Apothekerkammer zertifiziert.


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Sodbrennen und saures Aufstoßen
Mit Leitfaden für das Beratungsgespräch


Diskutieren Sie hier über Retaxierungen & Rabattverträge.




Aktuelle Informationen und Hilfestellungen rund um die Probleme des Apothekenalltags