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Auch das teuerste abgabefähig?
Frage:
Kann ich aus der Liste der angezeigten Rabatt-AM frei wählen, also falls z. B. auch ein vorrätiges im normalen VK TEURERES Rabatt-AM abgeben als verordnet?
Antwort:
Unter den angezeigten Rabattarzneimitteln dürfen Sie frei wählen. Sie dürfen also auch das Teuerste aus der Auswahlliste abgeben. Alle Rabattarzneimittel sind gleichberechtigt.
Frage:
Wie geht man vor, wenn die Preisunterschiede bei Rabatt-AM exorbitant hoch sind?
Antwort:
Wenn das Original auch einen Rabattvertrag mit der Kasse hat, dürfen Sie auch das teurere Original abgeben.
Frage:
Wenn unter den angezeigten Rabattartikeln frei gewählt werden kann, muss dann der "Aut-idem-Vergleich" nicht befragt werden?
Antwort:
Die "Aut idem"-Regel gibt es ja schon länger als die Rabattverträge und sie gilt - im Zusammenhang mit Rabattverträgen - streng genommen nur bei Firmenverordnungen.
Wenn Sie eine Firmenverordnung korrekt eingeben (bitte keinen selbst gewählten Stellvertreter einscannen) prüft die EDV automatisch alle vorgeschriebenen Austauschkriterien und zeigt alle austauschfähigen Rabattarzneien der vorliegenden Kasse an. Unter diesen dürfen Sie frei auswählen, also auch das laut Datenbank teuerste.
Das manuelle Öffnen der "Aut idem-Liste“ ist eigentlich nur dann nötig, wenn der Arzt zufällig schon ein Rabattarzneimittel verordnet hat, die EDV deshalb keine Austauschliste öffnet, Sie aber das dringend benötigte Präparat nicht an Lager haben. Dann können Sie die "Aut idem- Liste“ manuell öffnen und unter den angezeigten Rabattarzneimitteln dieser Kasse auch
- ein lagervorrätiges,
- oder zuzahlungsfreies AM,
- oder die "Lieblingsarznei" des Patienten,
- oder ein teilbares
- oder aus wirtschaftlichen Gründen
eine andere Rabattarznei auswählen.





