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Medizinprodukt ohne PZN - wie abrechnen?


Frage:

Uns liegt ein Rezept für den Sprechspundenbedarf über ein Medizinprodukt (Nahtmaterial) vor, das nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist der Artikel generell für den Sprechstundenbedarf des entsprechenden Arztes abrechnungsfähig - sogar die Berechnungsformel für den AVK liegt uns vor.

Eine PZN oder eine Sonder-PZN existiert für diese Artikelart nicht. Wie bedrucken wir das Rezept nun?


Antwort:

Da die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit geklärt ist, würde ich wie folgt vorgehen :

Die vereinbarte Reihenfolge ist generell:
PZN-, oder Hilfsmittelnummer, oder Sonder-PZN
Nur falls weder PZN, noch HiMi-Nr. existieren, dürfen wir eine Sonder-PZN verwenden (Sonst wird retaxiert).

1)
Einige Nahmaterialien haben mittlerweile auch schon eine Hilfsmittelnummer, falls dies der Fall ist, ist diese aufzudrucken (anzugeben)
Tipp: manchmal steht diese nicht in der EDV, aber auf der Lieferantenrechnung.

2)
Falls keine HiMi - Nummer existiert, dürfen Sie die Sonder-PZN verwenden.
Da mir für Medizinprodukte keine Sonder-PZN bekannt ist, würde ich die HiMi-Sonder-PZN 99 99 028 verwenden.

3)
Da Sie die Abrechnungsformel kennen: Abgabepreis berechnen und aufdrucken

4)
Manuell den Lieferanten/Hersteller, Produktbezeichnung und den Apotheken-EK auf der Rezeptvorderseite aufbringen, ansonsten wird die Kasse erstmal retaxieren und die "rechnungsbegründenden Unterlagen" anfordern. Wenn der Platz auf der Vorderseite nicht ausreicht, einen Vermerk "Berechnung siehe Rückseite" auf der Vorderseite anbringen, da Sie im Retaxfall nur das Image der Vorderseite sehen.

5)
Falls Ihnen der Hersteller Versandkosten berechnet hat und es sich nicht um ein Hilfsmittel handelt (da werden keine Beschaffungskosten bezahlt), sollte die Kasse auch die Beschaffungskosten bezahlen. Falls Ihnen keine Versandkosten berechnet wurden, wird die Kasse keine Beschaffungskosten bezahlen. Von den Prüfstellen werden erfahrungsgemäß nur Versandkosten als Beschaffungskosten anerkannt.

6)
"Rechnungsbegründende Unterlagen" aufheben, falls die Prüfstelle diese anfordern sollte.


Kolleg(inn)en berichten:
Retaxiert wird häufig, wenn kein EK angegeben ist oder die Sonder-PZN verwendet wird, obwohl eine richtige PZN oder eine HiMi-Nr. existiert.


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