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Künstl. Befruchtung §27a
Frage:
Hallo Kollegen, erhalte vom "XXXX" eine Retax, nach meiner und der Meinung von LAV, Rechenzentrum und Herrn Drinhaus vollkommen unbegründet, über den Gesamtbetrag eines bei künstlicher Befruchtung vollkommen und komplett bedruckten Rezeptes.
Begründung: "Erfassungsfehler Rechenzentrum", der Kasse wurde allerdings tatsächlich lediglich 50% des Vks und dem Patienten die anderen 50% berechnet, die Zuzahlung ist als 0 ausgewiesen, die SonderPZN gedruckt. Ich sollte also laut Meinung der Kasse zum Nulltarif liefern!
Also, immer schön aufpassen...
Antwort:
Danke lieber Kollege, dass Sie auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Retaxforum über diese üble Retaxation informieren.
Wer derartige Retaxationen nicht nachprüft und auf die Mitteilung der Retaxstelle vertraut, es würde sich nur um die Korrektur eines Abrechnungsfehlers der Rezeptabrechnungsstelle handeln, der kann ganz übel zur Kasse gebeten werden. Wie Ihr Beispiel zeigt wurde der Kasse völlig korrekt die Hälfte der §27a Taxbeträge berechnet! Die Kasse reklamiert jedoch, dass ihr der volle Betrag berechnet worden sei und zieht daher 571,88 ab, wie ihr Beispiel zeigt.
Wäre diese Retax ungeprüft durchgegangen, hätte die Kasse letztendlich keinen Cent bezahlt!
Als Beleg habe ich Ihre Belege gescannt und angehängt :
- Die Retaxation mit der Behauptung "Erfassungsfehler des Rechenzentrums"
- Und den Abrechnungsbeleg Ihres Rechenzentrums, welcher das Gegenteil beweist!
Bleibt die Frage: Wie ist solch ein "Irrtum" möglich? Wenn eine Rezeptprüfstelle eine angebliche Falschabrechnung des Rechenzentrums reklamiert, sollte sie doch die ihr vorliegende Abrechnung überprüft haben, oder etwa nicht???
Nachtrag des Kollegen:
Zur Information:
Die Retax wurde zurückgenommen.
1 Stunde Arbeit für die Katz. Aber über 500 EUR gerettet.





