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Formfehler: Ordnungsgemäßes Rezept
Frage:
Rechtfertigt fehlendes Gültigkeitsdatum eine Retax?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Kollege Kxxxxxxxxx,
eine Retax wegen fehlender Gültigkeit der Versichertenkarte bei einer Arzneiverordnung müssen Sie sich nur in einem einzigen Fall gefallen lassen:
-Es handelt sich um ein Rezept einer Vdek-Ersatzkasse
und
- die BSNR (Betriebsstättennummer) fehlt ebenfalls.
Für Ersatzkassen ist zwar die Gültigkeit der VK bei den Kriterien für ein "ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept" im Liefervertrag aufgeführt, aber das Fehlen berechtigt die Kasse nicht zur Zurückweisung der Abrechnung (so stehts im VdeK-Liefervertrag)
Frage:
Muss und kann die Apotheke prüfen, ob der verordnende Arzt im Klinikstempel genannt wird, da Apotheken deswegen retaxiert werden!?
Antwort:
Wir haben bereits mehrfach im DAP-Newsletter über diese Fällen berichtet. Dieses Problem hat in Apotheken und Klinikkreisen hohe Wellen geschlagen.
Die vollständige Berichterstattung, die Stellungnahme eines Apothekerverbandes und die Meinung der Kliniken lesen Sie hier:
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=15&t=143&start=0&st=0&sk=t&sd=d
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=248
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=245
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=152
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=151
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=141
http://www.deutschesapothekenportal.de/retaxforum/viewtopic.php?f=18&t=140
Frage:
Sollte es bei einer Nachbearbeitung eines schon bedruckten Rezeptes zu einer Änderung des Abgabedatums kommen (z.B. Rezeptdatum vom Vortag und drüber der aktuelle Tag), darf die Kasse aufgrund der schlichten Tatsache, dass das Datum geändert wurde Retaxieren?!
Oder lediglich wenn das Datum der Abgabe nicht im 4 Wochenzeitraum lag und nun durch die Änderung rückdatiert und somit quasi passend gemacht wurde.
Antwort:
Ich kann mir nicht vorstellen, womit die Prüfstelle in so einem Fall eine Retax rechtfertigen könnte. Hierfür gibt es keine gesetzliche oder vertragliche Vorschrift. Sie ändern ja nicht das Verordnungsdatum, sondern nur das Abgabedatum innerhalb der zulässigen Abgabefrist. Die Nachbearbeitung von Rezepten ist häufig unumgänglich (Lieferdefekte, Maßanfertigungen, etc). Ich habe auch von Kollegen noch von keiner diesbezüglichen Retax gehört.
Anders verhält es sich wenn das Rezept bereits bedruckt war und durch die Änderung in die Abgabefrist zurückdatiert würde [.....]
Falls die Überschreitung der Abgabefrist nicht zu vermeiden war dürfen Sie dies auf dem Rezept vermerken (Lieferverzögerung bei Direktbestellung, verspätete Rezeptnachreichung mit alten Datum durch den Arzt, Abrechnungsirrläufer, etc.). Dies ist in vielen Lieferverträgen so vereinbart und zulässig.





