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Pharmazeutische Bedenken
Frage:
Retax wegen nicht erfolgtem Insulinaustausch?
Wir hätten da mal eine spezielle Frage zu einer Retaxierung.
AOK (1097008) Kassenrezept vom Juli 2009
verordnet wurde: Actrapid Penfill 10Amp. 3743210 jedoch haben möchte die Kasse Insuman rapid 10Amp. PZN 8923000
Das Problem dabei ist, dass dies von meinem System nicht als Ident angezeigt wird da es sich um unterschiedliche Humaninsuline handelt.
Die Frage dazu: bin ich verpflichtet dem nach zu kommen und Insuman ab zu geben und mich mit meiner Softwarefirma in Verbindung zu setzen um den Austausch angezeigt zu bekommen?
Vielen Dank für schnelle Antwort
M.f.G XXXXXX
Antwort:
Hallo liebes Team der Sxxxx-Apotheke,
Dieser Retax sollten Sie in jedem Fall widersprechen und dafür gibt gleich mehrere gute Gründe :
1.) Biosimilars müssen nicht ausgetauscht werden
Humaninsuline müssen (und dürfen) nicht ausgetauscht werden, da es sich nicht um wirkstoffgleiche
Generika im Sinne des §129 SGB V handelt, sondern nur um wirkstoffähnliche Produkte. M.W. gibt mittlerweile jede Software einen entsprechenden Hinweis auf den Bildschirm, oder zeigt (je nach Einstellung) solche Produkte a priori nicht mehr als austauschbar an.
2.) Humaninsuline müssen nicht ausgetauscht werden. Die entsprechenden Rabattarzneien sollten lediglich bei der Ersteinstellung des Patienten bevorzugt werden. Hierzu gibt es Statements der Krankenkassen, auch von Herrn Dr.Hermann (AOK Verhandlungsführer für Rabattverträge) welches sich Ihre retaxierende AOK vielleicht mal durchlesen sollte.
3.) Pharmazeutische Bedenken
Bei der Umstellung von Insulinen können generell auch "pharm.Bedenken" geltend gemacht werden, falls der Patient stabil eingestellt ist, Probleme zu erwarten sind und diese durch entsprechende Beratung nicht zu lösen sind. Allerdings können Sie diesen Einwand nachträglich schwer geltend machen, da Sie schon bei der Abgabe die entsprechende Sonder-PZN aufdrucken und einen kurzen Hinweis auf dem Rezept hätten anbringen müssen.
PS
Zu ihrer Zusatzfrage : "Die Frage dazu: bin ich verpflichtet dem nach zu kommen und Insuman ab zu geben und mich mit meiner Softwarefirma in Verbindung zu setzen um den Austausch angezeigt zu bekommen?"
Nein, verpflichtet sind Sie nicht, aber wenn Sie keinen entsprechenden Warnhinweis bekommen, dann wurde ich mal anfragen, wo Sie das einstellen können.
Ich denke, Sie sind jetzt gut für einen erfolgreichen Einspruch gerüstet.
Also EInspruch erheben und später bitte kurz berichten, ob Ihre AOK Ihren Einspruch anerkannt hat.
Liebe Grüße ans Team
Dieter Drinhaus, Moderator
Dateianhänge

Zusatzfrage:
Pharmazeutische Bedenken wären auch schon allein wegen des nicht möglichen Austausches unterschiedlicher Hersteller bei Refill-Insulinen anzubringen. Es ist ein Insulin-Pen vorhanden, in den nur die Patronen des jeweiligen Herstellers passen. Daher würde ich die Sonder-PZN aufdrucken mit dem Vermerk: Tausch nicht möglich, da Nachfüllpatronen für vorhandenen Insulinpen verordnet.
Antwort:
Richtig, das wäre ein weiterer Grund für Pharm.Bedenken (Applikationsprobleme =Fallgruppe B)
Ich bin gespannt, wie die Kasse auf den Einspruch reagieren wird.
Zusatzfrage des Moderators:
Wenn zwischendurch mal Zeit bleibt, frage ich gern auch mal bei den Kollegen nach, ob ihr Einspruch erfolgreich war und ob das Retaxforum dabei nützlich war:
Sehr geehrtes Team der XXXXX-Apotheke,
Ende xxxxx hatten Sie im Deutschen Apotheken Portal wegen einer Insulin-Retaxierung angefragt.
War Ihnen unsere Antwort bei Ihrem Einspruch behilflich?
Wurde Ihrem Einspruch inzwischen stattgegeben?
Hier die Antwort unseres Kollegen:
An: "Dieter Drinhaus" <retaxforum(at)gmx.de>
Oh ja vielen Dank, dem Einspruch wurde natürlich stattgegeben. Sie haben uns mit dieser Antwort wunderbar geholfen auch andere ähnliche Fälle von vorn herein zu umgehen....z.B. durch Stempel "pharmazeutische Bedenken" und die Erläuterung unsererseits dazu.
Nochmals vielen Dank für die Unterstützung.
M-f.G.
Moderator:
Diesen Dank möchte ich an Sie alle hier im Forum weitergeben. Ohne Ihre Informationen und Retaxunterlagen wäre dieses Forum nicht in erstaunlich kurzer Zeit zu einer so starken Gemeinschaft geworden.
Helfen Sie auch weiterhin mit unsere Effektivität zu erhöhen, in dem Sie auch Ihre pharmazeutischen Mitarbeiter im Retaxforum anmelden und mich auch künftig so fleißig mit ihren Retaxunterlagen versorgen.
Liebe Grüße an all die fleißigen Apotheken-Teams, ohne die jede geordnete Versorgung wegen dieser Bürokratiebelastung schon lange zusammengebrochen wäre.
Dieter Drinhaus. Moderator
Pharmazeutische Bedenken wären auch schon allein wegen des nicht möglichen Austausches unterschiedlicher Hersteller bei Refill-Insulinen anzubringen. Es ist ein Insulin-Pen vorhanden, in den nur die Patronen des jeweiligen Herstellers passen. Daher würde ich die Sonder-PZN aufdrucken mit dem Vermerk: Tausch nicht möglich, da Nachfüllpatronen für vorhandenen Insulinpen verordnet.
Frage:
Austausch von Insulin?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lesen sehr gern Ihre Beiträge in den Foren.
Heute haben wir auch mal selbst zwei Fragen an Sie.
Häufig haben wir das Problem, das wir laut unserem Wissen an unsere Patienten ein billigeres Insulin abgeben müssten. Doch oftmals verstehen dies unsere Patienten nicht wobei sich auch die Systeme unterscheiden. Wie wäre Ihrer Meinung nach die Abgabe folgender Verschreibung:
Verordnet ist der Protaphane Flexpen 10x3 über die AOK.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten, kommt der Protaphane Flexpen und darunter als Preisgünstig der Insulatrend Flexpen der Firma Westen und Eurim und der Protaphane Novolet von Kohl.
Ist es richtig, das wir aus den 3 Preisgünstigen auswählen müssen?
Und wie ist dies mit den verschiedenen Systemen (Flexpen und Novolet)?
Das gleiche Problem ist bei der Verordnung von Votum, wo Olmetec Importe angezeigt werden.
Antwort:
Hallo xxxxxxxx,
Kurz vorab eine Bitte:
bitte bei Beispielen immer die genaue Kassennummer angeben, da es mitunter durchaus Unterschiede bei den abzugebenden Artikeln geben kann.
zu Ihrer Frage:
Ich nehme an Sie zielen auf die Regelung, dass ein nichtrabattierter Import selbst dann anstelle eines rabattierten Originals abgegeben werden kann, wenn nur das Original und Importe, aber keine Generika im Handel sind, da der Rabattvertrag in diesen Fällen keinen Vorrang hätte.
In Ihren beiden Beispielen - bei Protaphane und Votum - gibt es eigentlich nur Original(e) und Importe.
Und genau das "e" ist das Problem, da es in beiden Fällen ZWEI wirkstoffgleiche Erstanbieter (Originale) gibt!
Dies wird die Rezeptprüfung vermutlich so auslegen, dass es neben dem verordneten Original noch wirkstoffgleiche Produkte (zwar keine Generika, aber das wirkstoffgleiche zweite "Original") und Importe gibt. Somit wäre ggf. aus Sicht der Kasse der Vorrang ihres Rabattarzneimittels wieder gegeben!
Aber es gibt noch einen zweiten Grund weshalb Sie nicht austauschen müssen, denn keiner der Importe gilt derzeit als "preisgünstig",
da der vorgegebene Preisabstand (15/15 , also 15% oder 15 Euro) nicht erfüllt ist.
Austauschen "müssen" müssen Sie in diesem Fall also nicht , denn das verordnete Originalprodukt ist bei vielen AOKs rabattiert, jedoch keiner der Importe und keiner gilt als "preisgünstig"
Sie müssen also eigentlich das verordnete Original abgeben. Dieses ist zudem für die Kasse derzeit günstigster als jeder Import.
Zudem ist der Austausch von Insulinen immer eine sehr sensibel zu handhabende Frage, da es abhängig von der vorliegenden Situation auch nötig werden kann, den Austausch ggf. zu verweigern und "Pharmazeutische Bedenken" anzumelden.
An diesem Thema arbeiten wir im DAP zur Zeit sehr intensiv und hier werden wir den Apotheken bald entsprechende Informationen und Entscheidungshilfen anbieten können.
Das Gleiche gilt für Votum.
Auch hier gibt es ZWEI Erstanbieter und es gilt keiner der Importe als preisgünstig, da keiner den 15/15 Preisabstand erfüllt und derzeit kein Import einen Rabattvertrag hat.


