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Kassennummer
Bei mehreren Kassennummern einer Kasse, ist nur die auf dem Rezept genannte Kassennummer ist verbindlich. Nur sie bestimmt die Rabattarzneien und die Zuzahlung.
Frage:
Ich habe eine Retaxierung von der KKH 4075509 bekommen. Verordnet waren Omeprazol Stada 20mg 100ST TMR N3. Ich habe Omeprazol 20 Ratio 100 N3 abgegeben. Laut meiner Software(Apotechnik) bekomme ich bei keinem dieser Produkte einen Austausch angezeigt.
Die Rückfrage beim Softwarehaus ergab, dass kein "aut idem" möglich wäre bei diesen beiden AM. Im Retaxforum habe ich aber rabattierte AM gefunden. Was soll ich denn jetzt machen?
Vor den Rabattverträgen hielt ich mich für relativ fit was die Vorgaben für die Rezeptbelieferung angeht. Nachdem ich regelmäßig Ihre Beiträge lese, habe ich erst mal gemerkt wie unglaublich komplex dieses Thema ist.
Antwort:
Da in Ihrem Fall die TMR verordnet waren, wäre das Ratioprodukt (KMR), welches ALLE Indikationen des verordneten STADApräparates abdeckt und sogar noch zusätzliche aufweist, eigentlich aut idem fähig.
Ratio wird jedoch nicht als abgabefähig angezeigt, da zu dieser Kassen-Nr. der KKH kein Rabattvertrag mit Omeprazol Ratio existiert.
Aber:
Es müsste Ihnen bei Eingabe des verordneten Stadapräpräparates eigentlich ein nötiger Austausch gegen andere vorrangige Rabattarzneien angezeigt werden.
Möglicherweise war das jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe nicht der Fall, wenn Sie schreiben dass Ihnen zum Abgabezeitpunkt kein Austausch angezeigt wurde.
Derzeit wären folgende Produkte rabattiert, austauschfähig und müssten abgegeben werden (siehe Screenshot).
Ganz korrekt ist die Aussage des Softwarehauses, die beiden Produkte wären untereinander nicht aut idem fähig, jedoch nicht:
- Ome Ratio kann Ome Stada ersetzen, da es alle Stadaindikationen abdeckt und KMR gegen TMR hier laut GBA austauschbar sind.
- Ome Stada (TMR) kann jedoch nicht das Omeprazol von Ratio (KMR) ersetzen.
(Nach Meinung des DAV lässt der derzeit gültige Rahmenvertrags keine andere Deutung zu)


