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Genehmigungspflicht


Frage:

Ist Botox genehmigungspflichtig?

IKK Nordrhein IK 4201158
verordnet Dysport ®

meine EDV warnt mich bzgl. Lifestyle-Medikament.
Patient hatte Schlaganfall und bekommt dieses Medikament schon länger
bisher haben wir das Mittel sicherheitshalber jedes Mal zuvor genehmigen lassen.
Nun hat der Arzt (spezialisierter Neurologe) von der IKK "Anhörungsbögen" bekommen, wo er den Fall offensichtlich schildern und Therapie begründen soll.
Dazu (er rief extra hier an und regte sich sehr auf ..... zumal andere Kassen dies nicht verlangen würden) ist er aber nicht bereit und "will das auch durchziehen"

Hat jemand was Schriftliches, dass die Verordnung Risiko des Arztes und nicht der Apotheke ist (das behauptete nämlich die IKK)
das Theater mit vorheriger Genehmigung spare ich mir künftig gerne, möchte mich aber - da es immerhin um ca. 500 EUR pro Spritze geht - unbedingt diesbezüglich absichern


Nachtrag
laut soeben erhaltener Auskunft des Apothekerverbandes Nordrhein stehen die Lifestyle Medikamente in der ANlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie.
Für Dysport gibt es dort drei Indikationen, die eine Verordnung erlauben. Wenn eine dieser Diagnosen/Indikationen auf dem Rezept vermerkt ist, soll die Abgabe ohne Genehmigung möglich sein. Darüber habe ich den Arzt informiert.
Nächste Woche ist die zuständige Dame der IKK wieder im Haus. Dann werde ich mir dies von dieser Seite sicherheitshalber ebenfalls bestätigen lassen.


Antwort:

Hallo lieber Kollege xxxxxx,

wichtig ist zunächst einmal, dass Sie sich durch die Vorab-Genehmigung abgesichert haben.
Der Arzt darf es zwar nicht auf Kasse verordnen (abgesehen von den genannten Ausnahmen), und die Apotheke dürfte es –abgesehen von den genannten Ausnahmen-  auch nicht abgegeben.
Sie sind jedoch abgesichert, da Sie eine Genehmigung eingeholt haben.

Wenn der Arzt unter den vom Verband genannten Ausnahmen verordnet hat, sollte auch er aus dem Obligo sein.
Aber das zu prüfen ist nicht Aufgabe der Apotheke. Für uns gibt es normalerweise ein Abgabeverbot, welches Ihnen von Ihrer EDV korrekt angezeigt wurde. Ich hab´s eben mal an meinem System überprüft (ADG S3000), es wird auch bei diesem System korrekt angezeigt.
Ich denke, dass Sie aufgrund Ihrer Vorabgenehmigung nichts zu befürchten haben, denn Sie müssen bei einer Genehmigung davon ausgehen können, dass die Kasse auch die Verordnungsfähigkeit beim Arzt geprüft hat. Wenn nicht sollte das ein Problem der Kasse sein!
 

 

 

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