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EDV Probleme


Frage:

Irreführende Mengenangabe bei Inhalativa. Muss ich auch bei abweichenden Hubzahlen austauschen?

 

neuapo hat geschrieben:
Die Rabattvertragsregeln führen in einigen Fällen dazu, dass trotz abweichender Packungsgrößen ausgetauscht werden soll.
So passiert bei Verodnung von Junik Junior 50 ug 100 HUB.
Dieser Artikel soll bei AOK Nds. in ein Ventolair Mite mit 200 HUB getauscht werden.
Die Therapiedauer kann mit dem Austauschpräparat also verdoppelt werden.
(Bei Verordnung von Junik Junior 200 HUB erfolgt übrigens paradoxer Weiser aber der gleiche Austausch in Ventolair Mite 200 HUB.)

Spielt die verordnete Menge keine Rolle mehr???
Meines Erachtens darf die verordnete Menge eines rezeptpflichtigen Wirkstoffs schon aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht überschritten werden, oder doch?

Antwort:

Beim Austausch von Inhalationsverordnungen empfiehlt es sich generell vorsichtig zu sein. Hier schicken uns unsere EDV-Systeme geradewegs in die "1 Stück-Falle"!
Unsere EDV Systeme zeigen uns ALLE Präparate mit gleicher Wirkstärke, gleichem Wirkstoff, gleicher Indikation, gleicher oder austauschbarer Darreichungsform, und vermeintlich gleicher Packungsgröße als austauschbar an.
"Vermeintlich" hier deshalb, da sich die "Packungsgröße" seit Beginn der Rabattverträge nicht auf die Hubzahl bezieht sondern auf die Packungsgröße : "1 St." .

Alle Packungsgrößen in nachstehender Abbildung sind als " 1 St." gekennzeichnet und somit angeblich austauschbar, was natürlich nicht der Fall ist!
Wenn Sie statt der verordneten 100 Hub -Packung eine Packung mit 200 Hub abgeben, werden Sie vermutlich sogar retaxiert!

 

Ungeachtet dessen empfiehlt es sich beim Austausch von Inhalationssystemen-die zumeist bei kritischen Indikationen verordnet werden- immer auch zu prüfen, ob der Patient (hier das Kind) mit dem Austausch zurechtkommt, oder ob der Austausch das Therapieziel gefährden würde. Falls das der Fall ist, dürfen wir den Austausch ablehnen und "Pharm.Bedenken" geltend machen.


Frage:

Ist eine Retaxierung berechtigt, wenn nach einer Fusion die Kassen-Nummer in den EDV-Systemen noch nicht geändert wurde?

 

Antwort:

Die Retaxierung ist unberechtigt, denn wenn zum Abgabezeitpunkt des Arzneimittels die EDV-Systeme nach Fusionen die Kassen-Nummer nicht korrekt anzeigen, kann man m.E. dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings ist dieses Thema mittlerweile nicht mehr so eindeutig in den Lieferverträgen geregelt wie früher. Nach den neuen Verträgen sind die Kassenverbände nur noch verpflichtet die Daten rechtzeitig bei der ABDATA/IFA abzuliefern.

Vorschlag: Einspruch erheben und bei Ablehnung ohne Nachweis dass die Daten rechtzeitig vor dem Abgabetag gemeldet wurden, Ihren Apothekenverband einschalten.


Frage:

Retax obwohl keine Indikationsgleichheit angezeigt wurde?

 

Antwort:

Retax, da Indikationserweiterung des verordneten Arzneimittels zu früh in der Apo-EDV enthalten war!

Sehr geehrter Kollege K.,

per Fax habe sie mir die Unterlagen zu einer teilweisen Einspruchsablehnung durch die Interforum zugesandt. Aufrechterhalten hat die Interforum ihre Retax wegen angeblicher Nichtabgabe einer Rabattarznei, obwohl in der Apotheken-EDV KEINE austauschbare Rabattarznei angezeigt wurde.

Ein in meiner Sammlung bislang einmaliger Fall: Zum ersten Mal wird retaxiert, weil Daten angeblich zu früh in der Apotheken-EDV abgebildet wurden.

Lassen Sie mich den Fall nochmals rekapitulieren:

Verordnung:
Ramipril dura plus 5mg/25mg Tabletten Nr.100 N3

Abgabe am 12.09.08
Ihre Apotheke bekommt kein vorrangiges, indikationsgleiches Rabattarzneimittel angezeigt und gibt daher das verordnete Arzneimittel ab.

16.01.09
Interforum retaxiert auf Null wegen "Nichtabgabe einer Rabattarznei"
Wir besprechen den Fall und sind der Meinung, dass diese Retax nicht berechtigt ist. Auch ihr Apothekerverband ist unserer Meinung

20.01.09
Mit Hilfe der Einspruchsvorlage aus dem Retaxforum erheben Sie Einspruch

15.04.09
Kurz vor Ablauf der Einspruchsentscheidungsfrist erhalten Sie die Ablehnung Ihres Einspruchs.
Begründung Interforum:
"im vorliegenden Fall galt die Indikationserweiterung erst ab 15.09.08. Das Rezept wurde aber bereits am 12.09.08 beliefert"


Wie üblich ist die Begründung der Retaxstelle nicht sonderlich aussagekräftig.
Ich würde diese Mitteilung wie folgt verstehen :
- Am 15.09.08 wurden die Indikationen des verordneten Präparates erweitert
- Interforum behauptet, dass die zusätzlichen Indikationen in der Apo-EDV bereits am 12.09.08 enthalten waren
- und Sie daher schon am 12.09. kein austauschbare Rabattarznei mehr angezeigt bekamen

Diese neue Retaxvariante öffnet den Retaxationen de facto Tür und Tür. Die Prüfstellen könnten mit dieser Begründung jede angebliche Nichtabgabe begründen, da [...]

Bitte lesen Sie im geschlossenen Mitgliederbereich des Retaxforums weiter, da wir hier keine Tipps für Prüfstellen erteilen wollen.


Frage:

Erneut 3 Retaxationen der GEK wegen angeblicher Nichtbeachtung von Rabattverträgen der fusionierten HZK?

„Ich bekomme soeben drei Retaxationen der GEK ins Haus wegen Nichtbeachtung von Rabattverträgen in drei unterschiedlichen Fällen.
Meine Nachforschungen in der EDV (Lauer-Fischer) ergaben folgendes:
Bei allen drei Vorgängen (Ehepaar) wurde die richtige Krankenkasse (GEK) eingegeben. Es erschien immer ein grüner Button, der uns anzeigte, daß das abgegebene Mittel im Einklang mit den Rabattverträgen stand.
Laut Ihrem Rabattarchiv waren aber in allen drei Fällen die abgegebenen Präparate keine Rabattpräparate des Kostenträgers.
Wer kann einen solchen Datensalat verursachen?“

Antwort:

Das Problem liegt entweder an
a) den in der Apo-EDV zum Abgabezeitpunkt angezeigten Daten oder
b) an der Kassennummer der GEK, denn es stehen davon 50 verschiedene in der EDV

Für die auf dem Rezept angegebene GEK-Kassennummer 3489687 hätte die Gmünder Recht: Es werden heute und für den Abgabezeitpunkt angeblich nicht abgegebene Rabattarzneien angezeigt.

Aber:
Mir liegen inzwischen mehrere Retaxationen vor in denen angeblich keine Rabattarznei abgegeben wurde, die Apotheken aber sicher sind, dass zum Abgabezeitpunkt keine Rabattarznei angezeigt wurde.

Ich selbst war in einem ähnlichen Fall betroffen:
Verordnet war mit Kassennummer der HZK. Für die HZK wurde unsere Abgabe damals als korrekt angezeigt. Die HZK wurde jedoch später von der GEK übernommen und ich wurde Monate später retaxiert, weil ich zum Abgabezeitpunkt noch keine hellseherischen Fähigkeiten hatte und nicht ahnte, dass die HZK später von der GEK übernommen wird und ich daher voraussehend eine Rabattarznei der GEK abgeben muss.
Die GEK hat die Retax nicht zurückgenommen und behauptet die Daten rechtzeitig an die ABDATA gemeldet zu haben. Ob und wann die Daten dann in unserer Apotheken-EDV stehen, muss die Kasse laut Liefervertrag nicht mehr interessieren, da es nur noch auf die rechtzeitige Datenmeldung an die ABDATA/Ifa ankommt.
Dennoch gibt es auch partnerschaftliche Kassen, die in solchen Fällen eine falsche Datenanzeige nicht der Apotheke anlasten wollen und die Retax zurücknehmen.

War Ihre Kundin früher auch bei einer Kasse, die erst später von der GEK übernommen wurde?
2. Möglichkeit:
Hatten die Versicherten eine Kundenkarte Ihrer Apotheke?
War eventuell noch die alte Kassennummer der HZK in der Kundendatei gespeichert und wurde vom EDV-System ohne Rückfrage in die Rezeptbedruckung übernommen "Kundenkarten-Falle"?
Sind hier noch weitere Forumsmitglieder von ähnlichen Retaxationen betroffen?

Ergänzung der Apotheke:
„Guten Morgen nochmal!
Was bei den besprochenen Retaxationen passiert ist, habe ich nun aufklären können:
Es handelt sich um eine Kundenverwaltung-Stellvertreterfalle (was ich nicht wissen konnte), die folgendermaßen funktionierte:
Bei beiden Ehepartnern war in der Kundenverwaltung die GEK unter der IK 3489459 hinterlegt. Wir bekamen Rezepte mit der GEK-IK 3489687. Nach Eingabe der Kunden erschien im Schirm richtig die GEK als Kostenträger, aber fälschlicherweise unter der IK 3489459.
Auch heute noch werden die betroffenen Präparate von der 3489459-GEK bezahlt, von der 3489687 aber nicht.
Für mich stellt sich natürlich die Frage, ob das so in Ordnung ist, da die GEK doch bundesweite Verträge abschließt.
Dies ist nochmal ein Beispiel, wie man auf die ......  fallen kann, auch wenn man aufgrund der EDV-Informationen meint, alles richtig gemacht zu haben.
Liebe Kollegen, bitte lest Euch diese Mail durch, sie ist bares Geld wert!“

 

Retax-Rätsel Leganto

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