Meinungen, Kommentare und Hinweise von Kollegen
Hier haben wir für Sie hilfreiche und anregende Kommentare und Hinweise von Kollegen zusammengestellt, die uns zum Thema BtM-Verordnungen erreicht haben.
| Wir bekamen eine BtM-Rezeptur retaxiert, die wir zwar termingemäß beliefert, jedoch die Berechnung erst zu spät aufs Rezept gedruckt hatten. Trotz Bestätigung durch den Arzt, dass das keine Verzögerung gegeben hatte, bekamen wir von der Barmer GEK eine Absage. | ||
| Man muss nicht wegen jeder Änderung zum Arzt. Man kann ändern nach Absprache, das so vermerken auf dem Rezept und abzeichnen. Der Arzt muss natürlich dieselben Änderungen auf seinem verbliebenem Teil vornehmen. Dieses Vorgehen ist durch das BtM-Rezept gedeckt und steht dort ausdrücklich so. Das ist von den Retaxfirmen nicht zu beanstanden. | ||
| Anfang 2010 wurden mir 2 BtM-Rezepte über Dronabinol von der DAK (Retaxationsstelle Bremen) im Gesamtwert von ca. 1750 Euro retaxiert. Nach Bestätigung der verschreibenden Ärztin, dass Sie das "A" versehentlich nicht aufgeführt hatte, auch von Seiten des AVNR wurden Verhandlungen mit der DAK nicht akzeptiert. Letztendlich bekam ich die lapidare Antwort, brieflich wie üblich, ohne Unterschrift: Wenn Sie uns noch einmal schreiben, werden wir Ihren Brief unbeantwortet lassen. | ||
| Fehlender Anwendungshinweis führte bei Durogesic-Rezept zu Vollretax durch AOK Sa.-Anh., Heilung nicht möglich. | ||
| Hallo und schönen guten Tag, wir haben gerade heute (am Samstag) mehrere Verordnungen aus dem Jahre 2009 zurückbekommen, in der uns die Bundesknappschaft eine Retaxation in Höhe von insgesamt 4000 Euro in Aussicht stellt, weil auf den BtM-Rezepten die Einnahmevorschrift nicht vermerkt war. Besondere Brisanz erhält dieser Fall natürlich dadurch, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben ist. | ||
| Meiner Ansicht nach können Änderungen auf BtM-Rezepten auch von uns Apothekern abgeändert werden, solange man mit dem Arzt über Änderungen Rücksprache hält, so dass der Durchschlag ebenfalls geändert wird. Nur eigenhändige Unterschrift, der Vermerk "i.v." und das Ausstellungsdatum dürfen nur vom Arzt abgeändert werden. Das geht so aus der BtMVV hervor. | ||
| Ja, wir hatten hier in Westfalen-Lippe schon fünf Retaxierungen durch die Bundesknappschaft bei BtM-Rezepten. Meist nur eine Kleinigkeit, Dosierung fehlt, ein Fentanyl-Pflaster (Fa Acino ist außer Handel der Ersatz laut Lauer-Taxe ist von Betapharm, kostet sogar weniger hat die gleich Freisetzungsrate aber eine andere Beladungsmenge). Wir haben Protest eingelegt. | ||
| Sehr geehrte Damen und Herren, letzten Samstag kam die Retaxation der Knappschaft von dem 4. Quartal 09 über 2600 Euro von BtMs, bei denen die Dosierungsangabe fehlte. Es handelt sich hierbei um Altersheimbewohner mit Dauerverordnungen. Zeitgleich prangen mir am Lidl Plakatwände entgegen: Können 65000 Neukunden irren und Flyer der KN kursieren, wo sie eine Kreuzfahrt gewinnen können, wahrscheinlich durch uns finanziert auf krummen Weg. Die Willkür kennt keine Grenzen, die Kollegen im Umfeld hatten Retaxationen aktuell mit 900 / 4000 / 400 Euro. Es fragt sich, ob es im Sinne der Versicherten ist, wenn sie demnächst auf das BtM Verzichten müssen wegen fehlender Dos. Angaben. | ||
| Soeben 3 BtM-Retaxationen von Knappschaft erhalten wegen fehlender Dosierungsangabe Wert 800 Euro. |
Erfahrungsaustausch
Hatten Sie auch schon Retaxationen von BtM-Verordnungen?
Schreiben Sie uns bitte über Ihren Fall oder Ihre Erfahrung. Wir berichten dann (anonym) darüber im Newsletter und im DeutschenApothekenPortal. Sie helfen damit Ihren Kollegen bei der Einschätzung und Beurteilung der eigenen Retax-Fälle.» Meine Erfahrungen / mein Kommentar
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