Wichtige BtM-Information für den verordnenden Arzt
Krankenkassen beanstanden ärztliche BtM-Verordnungen
Zahlreiche Apotheken wurden für teilweise über ein Jahr zurückliegende BtM-Verordnungen in Gesamthöhe von mehreren Tausend Euro retaxiert, da die Verordnungen nicht exakt (d.h. wortgetreu) den BtM-Vorschriften entsprachen. Die retaxierenden Kassen kündigten zudem an, sich mit kassenärztlichen Vereinigungen/Ärztekammern in Verbindung zu setzen, da diese „Verordnungsfehler“ nach Ansicht der Kasse die „Arzneimittelsicherheit“ gefährden – Regresse der Ärzteschaft sind daher ebenfalls nicht auszuschließen.
Im Falle nicht ordnungsgemäß ausgestellter BtM-Verordnungen, sollten Sie als Apotheker daher immer den verordnenden Arzt kontaktieren und auf die Fehlverordnung hinweisen.
Die häufigsten Beanstandungen bei BtM-Verordnungen
Zur Weitergabe an den verordnenden Arzt finden Sie hier die Anforderungen die an ein ordnungsgemäß ausgestelltes BtM-Rezept gestellt werden:
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